Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 15.11.2017 wurde der Leipziger Mietspiegel 2016 beschlossen. Der neue Mietspiegel gilt als qualifizierter Mietspiegel und stellt die ortsüblichen Mietpreise dar. Der qualifizierte Mietspiegel muss aller 2 Jahre den Marktentwicklungen angepasst und alle 4 Jahre neu erstellt werden. Gerichtlich hat der qualifizierte Mietspiegel eine höhere Beweiskraft bei der Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen. Um dem rasanten Anstieg der Mieten in Leipzig entgegen zu wirken, wurde im Februar 2018 beschlossen, dass die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt wird.