Ab dem 15. April 2026 startet ein neues Förderprogramm der Bundesregierung, das den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern deutlich erleichtern soll. Ziel ist es, insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermietern den Einstieg in die Elektromobilität zu vereinfachen.

Attraktive Zuschüsse pro Stellplatz

Gefördert werden sowohl einzelne Ladepunkte als auch die grundlegende Infrastruktur. Je nach Ausbaustufe sind Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz möglich. Dabei werden nicht nur Wallboxen berücksichtigt, sondern auch die oft kostenintensive Vorbereitung wie Verkabelung, Netzanschluss und bauliche Maßnahmen.

Fokus auf ganzheitliche Lösungen

Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Programmen ist der ganzheitliche Ansatz: Im Mittelpunkt steht die vollständige Vorbereitung von Gebäuden für zukünftige Ladebedarfe. So sollen auch größere Wohnanlagen effizient und nachhaltig ausgestattet werden können.

Wer kann profitieren?

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter sowie Unternehmen mit Wohnungsbestand. Mieter selbst können keine Förderung beantragen, profitieren jedoch indirekt durch den Ausbau der Infrastruktur.

Wichtige Rahmenbedingungen

Für eine Förderung müssen unter anderem mindestens 20 % der Stellplätze eines Objekts vorbereitet werden. Zudem ist eine Mindestanzahl von sechs Stellplätzen pro Projekt erforderlich. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt liegt bei 22 kW.

Antragstellung im Windhundprinzip

Die Antragstellung ist vom 15. April bis zum 10. November 2026 möglich. Da die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung und Einreichung der Anträge.

Fazit

Das neue Förderprogramm setzt starke Anreize für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Durch die Kombination aus hohen Zuschüssen und der Förderung der gesamten Gebäudeinfrastruktur wird Elektromobilität im Wohnbereich deutlich attraktiver und zukunftssicher gestaltet.