Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das Mietpreisrecht geregelt habe. Nun drohen Nachzahlungen für viele Mieterinnen und Mieter.
Der Berliner Mietendeckel ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das Gesetz sei nichtig, hieß es in der Entscheidung der Richter. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, hieß es in dem Beschluss. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.
Damit hatte die Klage von 284 Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP in Karlsruhe Erfolg. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um Klärung gebeten.