Mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetztes ist ein Rechtsanspruch auf Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge für Eigentümer gesetzlich verankert worden. Zahlreiche Eigentümer haben jedoch Bedenken bezüglich dem Abstellen von Elektroautos in Tiefgaragen. Aus den Medien entnimmt man immer wieder, dass E-Autos im Brandfall nicht oder nur sehr schwer gelöscht werden können und dadurch größere Schäden entstehen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat nun in seinem Urteil vom 04.02.2022 entschieden, dass ein in einer Eigentümerversammlung ausgesprochenes Verbot, E-Autos in einer Tiefgarage abzustellen, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht und damit nichtig ist. Das Verbot steht dem gesetzlich verankerten Anspruch entgegen.