Bei der Bundesratssitzung vom 14.12.2018 wurde das Mietrechtsanpassungsgesetz endgültig beschlossen. Bei der Modernisierungsumlage können somit künftig nur noch 8 Prozent jährlich auf den Mieter umgelegt werden. Dabei ist außerdem die Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren einzuhalten. Bei Wohnungen mit einem Mietpreis unterhalb von 7 Euro pro Quadratmeter beträgt die Kappungsgrenze nur 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. Die Modernisierungsumlage gilt im gesamten Bundesgebiet. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten werden, hängt nun von der Verkündung im Bundesgesetzblatt ab. Sollte dies noch im Dezember geschehen, gelten die Regelungen bereits ab dem 01.01.2019