Am 31.05.2022 hat das Sächsische Kabinett die Einführung der Mietpreisbremse für die Städte Leipzig und Dresden beschlossen. Die Mietpreisbremse tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Die Miethöhe bei Mietbeginn darf dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.