Das Wohnungseigentumsgesetz soll novelliert werden. Dazu wollte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bis Ende 2019 einen Gesetzesentwurf vorlegen. Am 13.01.2020 wurde der Referentenentwurf veröffentlicht und zahlreichen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzesentwurf enthält folgende wesentliche Änderungen:

  • Sanierung und Modernisierung sollen vereinfacht werden
  • Die Gemeinschaft soll Träger der Verwaltung werden
  • Den Verwaltern sollen mehr Befugnisse eingeräumt werden
  • Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen sollen vereinfacht werden
  • uvm

Die Immobilienverbände haben nun Zeit zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.