Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) trat am 01.12.2020 in Kraft. Durch dieses Gesetz erfährt das WEG grundlegende Änderungen. Ein kurzer Überblick, der keinen Wert auf Vollständigkeit legt:

  • Beschlussfähigkeit zur Eigentümerversammlung wird künftig immer gegeben sein, auch wenn nur ein Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten ist
  • für besondere Fälle können Umlaufbeschlüsse auch mit einfacher Mehrheit gefasst werden
  • für Vollmachten zur Eigentümerversammlung genügt künftig die Text-, statt der Schriftform
  • es besteht künftig ein Anspruch auf die Durchführung von baulichen Veränderungen, sofern diese die Barrierefreiheit, das Laden von E-Mobilen, dem Einbruchschutz sowie dem Ausbau von Glasfasernetzen dienen - in diesem Fall müssen die Eigentümer die Maßnahme dulden und können nur über die Ausgestaltung mitbestimmen
  • Die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung kann künftig auch digital erfolgen, sofern die Eigentümergemeinschaft dies vorher beschlossen hat