19. Dezember 2019

Ausblick 2020

Nach einem erfolgreichen Jahr 2019 blicken wir gespannt auf das vor uns liegende Jahr 2020. Uns werden verschiedene Themen im kommenden Jahr bewegen. Unser Blickpunkt wird in 2020 auf die Digitalisierung gerichtet sein. Die technischen Entwicklungen bringen es mit sich, dass auch wir beginnen interne Prozesse zu digitalisieren und damit effizienter zu gestalten. Damit bleiben wir dran an der technischen Entwicklung und bleiben damit wettbewerbsfähiger. Dieses Thema wird uns sicher nicht nur in 2020 sondern auch darüber hinaus begleiten.

Wir planen auch in 2020 einige unserer Kunden zum Ende des Bestandshaltungsprozesses in den Verkauf zu begleiten. Dazu erstellen wir, gemeinsam mit unserem Vertriebspartner, Marktpreiseinschätzungen, beraten den Kunden zu vorbereitendenden Maßnahmen am Objekt und suchen schließlich Kunden. So können wir unsere Kunden rundum betreuen und das über die Verwaltungszeit aufgebaute Vertrauen auch im Verkaufsprozess nutzen.

Auch die Weiterbildung unserer Mitarbeiter wird ein wichtiger Baustein im Jahr 2020 sein. Wir führen unsere Weiterbildungen bei zertifizierten Schulungsakademien durch und gewährleisten so, immer auf dem neuesten Stand für unsere Kunden zu sein.

Zum Jahresbeginn dürfen wir einige neue Objekte in die Verwaltung übernehmen. Wir freuen uns die Arbeit mit Bestandskunden zu vertiefen und neue gute Kooperationen mit Neukunden aufzubauen.

Unser Team freut sich auf neue Herausforderungen und Projekte im neuen Jahr 2020.

29. November 2019

Rückblick 2019

Wir wollen die vorweihnachtliche Zeit nutzen, um einen Blick zurück auf das vergangene Jahr zu werfen. Nachdem im letzten Jahr Dezember eine weitere Fachkraft unser Team verstärkt hat, waren wir gut aufgestellt für die Herausforderungen, die das Geschäftsjahr 2019 mit sich brachte. Wir haben zum Jahresbeginn und auch immer wieder im Laufe des Jahres neue Objekte in die Verwaltung übernehmen können. Neben weiteren Eigentümergemeinschaften konnten wir auch Globaleigentümer als Neukunden gewinnen. Verstärkt Bestandskunden, die ihr Portfolio vergrößerten, haben ihr Vertrauen wieder in unser Unternehmen gesetzt. Das gibt uns Vertrauen und Zuversicht in die Arbeit, die wir leisten. Wir konnten einige Objekte zum Ende der Bestandshaltungsphase in die Vermarktung begleiten und unsere Eigentümern bis zum erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrages unterstützen. So können wir als Immobilienspezialisten unseren Kunden während des Großteils des Lebenszykluses der Immobilie zur Seite stehen.

Auch im Jahr 2019 haben wir zahlreiche immobilienwirtschaftliche Veranstaltungen besucht, um unser Netzwerk weiter zu stärken und jederzeit Up-to-date zu bleiben. Neben dem Immobilienpolitischen Abend im vergangenen Januar haben wir an den Immobiliengesprächen 2019 in Leipzig teilgenommen und interessante Gesprächen im Rahmen des Branchentreffs geführt.

Jeder in unserem Team hat in diesem Jahr im Durchschnitt 10 Weiterbildungsstunden absolviert und sich in den Bereichen Jahresabrechnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, aktuelle Rechtssprechungen sowie im Baurecht für Immobilienverwalter schulen lassen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen war uns das Anwohnerparken im Waldstraßenviertel, wo unser Büro ansässig ist. Dieses Parkkonzept sollte zum 30.10.2019 im großräumigen Waldstraßenviertel eingeführt werden. Leider sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Gewerbetreibenden, Freiberufler und Nebenwohnsitzler vergessen bzw. nicht berücksichtigt wurden. Wir bemühen uns federführend seit Ende August, um eine Lösung mit der Stadt Leipzig. Wir sind auf einem guten Weg und hoffen auf einen Konsenz mit der Stadt Leipzig.

Wir freuen uns auf alle anstehenden, neuen Projekte im Jahr 2020. Wir danken unseren Kunden für ihre Treue, für den konstruktiven Austausch und für das entgegengebrachte Vertrauen, was für uns eine der wichtigsten Säulen unserer Arbeit ist.

29. November 2019

Teamweiterbildung 05.12.19-06.12.19

Liebe Kunden,

Kompetenz, Professionalität und zufriedene Mitarbeiter sind unser Schlüssel zum Erfolg. Nur mit einem starken Team können wir Höchstleistungen für unsere Kunden erbringen. Wir setzen seit Jahren auf Aus- und Weiterbildung und führen daher auch in diesem Jahr wieder eine zweitägige Teamweiterbildung durch. Aus diesem Grund bleibt unser Büro am 05.12.2019 und am 06.12.2019 geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihr Wohnfühl-Team

23. September 2019

In eigener Sache.

Zum 30.10.2019 wird das Parken im Waldstraßenviertel gebührenpflichtig. Anwohner können bei der Stadt Leipzig einen Ausweis für Bewohnerparken beantragen. Leider sind sämtliche Gewerbetreibende sowie Bewohner, die nicht ihren Hauptwohnsitz im Waldstraßenviertel haben, von dieser Regelung ausgenommen.

Dies hat zur Folge, dass im großräumigen Gebiet des Waldstraßenviertels alle Angestellten von Unternehmen nicht mehr länger als zwei Stunden täglich parken dürfen. Diese zwei Stunden sind dann auch noch gebührenpflichtig. Wo stellen wir also ab 30.10.2019 unsere Autos während der, in der Regel 8-stündigen Arbeitszeit, ab? Zahlreiche Angestellte, die im Waldstraßenviertel arbeiten, wohnen im Leipziger Umland und sind auf das Auto angewiesen. Andere nutzen das Auto, um tägliche Arbeitstermine wahrzunehmen und benötigen ihren Pkw aus diesem Grund hier im Waldstraßenviertel. Wo werden künftig Firmenfahrzeuge geparkt, sofern keine mietbaren Stellplätze zur Verfügung stehen?

Wir bitten Sie um Unterstützung unserer Petition, die bereits über 1.000 Menschen unterzeichnet haben. Unter folgendem Link kommen Sie zur Petitionsseite:

https://www.openpetition.de/petition/online/aussetzung-des-anwohnerparkens-im-waldstrassenviertel

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

23. September 2019

Wir machen eine kurze Pause….

Auch wir brauchen mal eine kurze Pause. Daher sind wir am Freitag, 04.10.2019 sowie am Freitag, 01.11.2019 im Büro und telefonisch nicht erreichbar. Unser Team nutzt die Brückentage, um neue Kraft zu tanken. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen sonst, unter den bekannten Sprechzeiten jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Team von Wohnfühl Immobilien

2. Juli 2019

Mietspiegel 2018

Der Mietspiegel 2018 wurde in der Ratsversammlung am 27.06.2019 als sogenannter qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB beschlossen. Er ist ab dem 28.06.2019 gültig. Damit tritt der Leipziger Mietspiegel 2016 außer Kraft. Der Mietspiegel 2018 steht jedem zum Download auf der Webseite der Stadt Leipzig zur Verfügung.

18. Juni 2019

BGH-Entscheidung zu Kostenersatz in der WEG

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.06.2019 entschieden, dass Eigentümer, die eigenmächtig Reparaturen am Gemeinschaftseigentum durchführen lassen, keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die WEG haben. Im vorliegenden Fall hat ein Eigentümer ohne vorherigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft Reparaturen an seinen Fenstern durchführen lassen.

Dem betroffenen Wohnungseigentümer sei es zumutbar, in jedem Fall das durch das Wohnungseigentumsgesetz vorgegebene Verfahren einzuhalten. Er könne einen Beschluss der Wohnungseigentümer über die Durchführung der erforderlichen Maßnahme herbeiführen. Finde der Antrag in der Wohnungseigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit, könne er die Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG erheben. Auch komme der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht.

16. Mai 2019

Mietspiegel 2018

Zum nunmehr neunten Mal wurde durch Mieter- und Großvermieterbefragungen ein neuer qualifizierter Mietspiegel erarbeitet. Der Mietspiegel 2018 soll in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig im II. Quartal 2019 beschlossen werden. Am Folgetag des Beschlusses tritt der Mietspiegel 2018 in Kraft und löst den Mietspiegel 2016 ab. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wann der neue Mietspiegel in Kraft treten wird.

18. April 2019

Frohe Ostern!

Wir wünschen all unseren Kunden ein frohes und sonniges Osterfest. Allen Kindern wünschen wir einen fleißigen Osterhasen.

Das Team von Wohnfühl Immobilien

4. März 2019

Kein Widerruf der Zustimmung zur Mieterhöhung

Gem. Urteil des BGH vom 17.10.2018, VIII ZR 94/17 kann der Mieter die bereits erteilte Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufen, obwohl es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Dies gilt allerdings nur, wenn der Vermieter das Mieterhöhungsverlangen in der gem. §§ 558 ff. Textform erklärt.